Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Hauptbetriebsplan. Ein Betriebsplan dient der Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau, beispielsweise in Bezug auf
Mit der Zulassung dürfen Sie Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten, die dem Bundesberggesetz unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Energierohstoffe wie Stein- und Braunkohle oder Erdöl und Erdgas, aber auch Metalle, Salze, Erdwärme und Lithium.
Wenn Ihr Unternehmen bestimmte Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, müssen Sie dafür unter anderem einen Hauptbetriebsplan aufstellen. Für diesen Hauptbetriebsplan müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Sie können die Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen Zulassung online beantragen:
Zulassung direkt bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Zuständig ist das Bergbaudezernat des für den Regierungsbezirk zuständigen Regierungspräsidiums.
Damit Sie die Zulassung für Ihren Hauptbetriebsplan bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:
Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans erhalten haben. In der Regel werden Betriebspläne befristet zugelassen. Ist eine langfristige Planbarkeit nicht gegeben, kann es notwendig sein in kurzen Zeitabständen, beispielsweise alle 2 Jahre, einen neuen Hauptbetriebsplan einzureichen. Der Hauptbetriebsplan kann für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren aufgestellt werden. Eine Zulassung erfolgt je nach Einzelfall für zunächst bis zu 4 Jahren. Weitere Verlängerungen sind rechtzeitig gesondert zu beantragen.
Laufzeit des Hauptbetriebsplans
Der Zeitraum, den Ihr Hauptbetriebsplan beschreibt, umfasst in der Regel mehrere Jahre. Über die Laufzeit entscheidet die zuständige Bergbehörde im Einzelfall. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Absehbarkeit des Betriebsplanes. Die Laufzeit kann in der Praxis um wenige Jahre verlängert werden, ohne dass ein neuer Hauptbetriebsplan aufgestellt und umfassend in einem bergrechtlichen Verfahren geprüft werden muss.
Wenn Sie die Tätigkeit Ihres Betriebs für bis zu 2 Jahre unterbrechen, führen Sie den Betrieb in dieser Zeit rechtlich gesehen trotzdem weiter. Erst wenn die Unterbrechung länger als 2 Jahre andauert, müssen Sie dafür eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einholen.
Ausnahmen und Besonderheiten
Sie sind von der Betriebsplanpflicht ausgenommen, wenn Sie als Aufsuchungsbetrieb ein Gebiet erkunden wollen und dabei
Wenn Ihr Betrieb eine geringe Gefährlichkeit oder Bedeutung aufweist, können Sie sich von der Betriebsplanplicht befreien lassen, wenn
Wenn Sie gemeinsam mit anderen Unternehmen Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten wollen, kann die zuständige Behörde verlangen, dass Sie einen gemeinschaftlichen Betriebsplan aufstellen.
Bei Vorhaben, die wesentliche Auswirkungen auf die Bevölkerung haben können, sollten Sie die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig informieren, also noch vor dem Einreichen eines Antrags. Auf diese Weise kann die öffentliche Meinung in die Planung des Unternehmens einfließen, bevor die Planung verfestigt ist.
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
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