Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.
Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Kosten an.
Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
Verwaltungsportal Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download