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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Bauzustand anzeigen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.

Teaser

Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?

Verfahrensablauf

Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Fertigstellung des Rohbaus von nicht baugenehmigungsfreien Gebäuden und die abschließende Fertigstellung sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Fertigstellung anzuzeigen.
  • Die Aufnahme der vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Benutzung ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher mitzuteilen.
     

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Fachlich freigegeben am

27.09.2023
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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