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Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Fische
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Haltung von Wassertieren (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.

Dies betrifft die private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen. Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht.

Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) angemeldet werden. Dort wird Ihrer Tierhaltung eine Registriernummer zugeordnet. 

Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.

Teaser

Sie möchten Wassertiere (Wassertiere wie z.B. Fische und Krebse) privat oder gewerblich halten? Dann müssen Sie sich für diese Tätigkeit bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde registrieren.

Verfahrensablauf

•    Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
•    Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
•    Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Veterinärbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Veterinärbehörden.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an..

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 4 Wochen

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
     

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

19.10.2023
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

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