Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn sich Ihr Wohnort zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, dann müssen Sie den neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass eintragen lassen.
Wenn Sie Ihren Wohnort persönlich bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen, wird dort ein Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass angebracht.
Wenn Sie Ihren Wohnort online ändern möchten, dann wird Ihnen der Adressaufkleber per Post zugeschickt. Anschließend müssen Sie den Adressaufkleber auf Ihrem Reisepass über den alten Wohnort kleben.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann Ihr Aufenthaltsort im Ausland.
Wenn sich Ihr Wohnort ändert, dann müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen oder online selber ändern.
Bei persönlicher Beantragung der Adressänderung:
Bei Beantragung der Adressänderung im Internet:
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen Ihren neuen Wohnort unverzüglich nach Ihrer Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
§ 15 Nr. 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__15.html
§ 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
§ 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
§ 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
§ 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23a.html
§ 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__1.html
§ 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Pass-gesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Pass-verordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_1b.html
Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Pass-verordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_1c.html
Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
§ 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
§ 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
Sie müssen die Adresse auf dem Reisepass nur ändern lassen, wenn sich Ihr Wohnort geändert hat.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport (BIS)
- Amt für Innere Verwaltung und Planung -
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download