Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Mit den Förderleistungen des SGB III und SGB II stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.
Ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II in Ihrer konkreten Situation notwendig und möglich ist und, falls ja, wie sie ausgestaltet sein kann, entscheidet Ihre zuständige Integrationsfachkraft. Grundsätzlich kommen sowohl finanzielle Leistungen als auch die Teilnahme an Maßnahmen in Betracht. Sie haben auf die Förderung keinen Rechtsanspruch.
Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.
Bitte wenden Sie sich an das örtliche zuständige Job Center.
Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.
Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von wenigen Tagen bearbeitet.
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Jedes Job Center regelt es individuell vor Ort.
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
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