Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Im örtlichen Fahrerlaubnisregister werden Daten über die von der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde erteilten Fahrerlaubnisse, ausgestellten Führerscheine sowie die Fahrerlaubnis betreffenden Entscheidungen sowie Auflagen / Beschränkungen gespeichert.
Mit der Schaffung des Zentralen Fahrerlaubnisregisters zum 01. Januar 1999 sind die örtlichen Fahrerlaubnisregister im Wesentlichen ersetzt worden und sollen nur noch für eine Übergangszeit weitergeführt werden. Sobald
darf ein örtliches Fahrerlaubnisregister nicht mehr geführt werden.
Die noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten bleiben bis zur Übernahme im örtlichen Register gespeichert.
Die Fahrerlaubnisbehörde teilt einer Privatperson auf Antrag schriftlich den Inhalt des sie betreffenden Inhaltes des örtlichen Fahrerlaubnisregisters unentgeltlich mit.
Der Antragsteller hat dem Antrag einen Identitätsnachweis beizufügen und den Antrag, wenn er schriftlich gestellt wird, eigenhändig zu unterschreiben. Die Auskunft kann elektronisch erteilt werden, wenn der Antrag unter Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gestellt wird.
Sie können bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnsitz einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister beantragen.
Einen Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erhalten Sie auf Antrag von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister sind bei der Fahrerlaubnisbehörde gespeichert, die den Führerschein ausgestellt hat und ggf. bei der nun örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, sofern zwischenzeitlich ein Wohnsitzwechsel mit Änderung der örtlichen Zuständigkeit stattgefunden hat.
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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