Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Als Einzelperson oder Organisation können Sie eine finanzielle Förderung von bestimmten Maßnahmen im Bereich der Fischerei beantragen. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahmen sind der Erhalt der Artenvielfalt in und an Gewässern sowie die Bewahrung und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume an Flüssen und Teichen.
Förderfähig sind insbesondere:
Die Förderung beantragen Sie schriftlich oder online vor Beginn des Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium.
Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie Ihr Regierungspräsidium vor Antragstellung kontaktieren.
Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des hessischen Fischereiwesens beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.
Die Fischereiförderung können Sie vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder online bei dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium beantragen.
Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
Rufen Sie den Online-Antrag (siehe Punkt „Online-Dienste“) auf und befolgen Sie die angezeigten Schritte
Wenn Sie die Förderung schriftlich beantragen:
Hinweis: Die Formulare finden Sie auf der Webseite des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums.
Wenn Sie die Förderung online beantragen:
Je nach Gegenstand der Förderung unterschiedliche Anlagen
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Fristen. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.
Die Bearbeitung von Anträgen im neuen Jahr erfolgt nach Bewilligung der Haushaltsmittel (ab Februar).
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download