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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Altflächendatei - Auskunft
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In einem zentralen Informationssystem, der Altflächendatei, erfasst die Hessische Landesverwaltung unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen (Altstandorte) und stillgelegte Deponien (Altablagerungen) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen).

Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung erforderlich ist, wird die Fläche als Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung geführt.

Beim Erwerb eines Grundstücks, bei einer Umnutzung oder einer Neubebauung empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus der Altflächendatei einzuholen.

Bei den Daten der Altflächendatei handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.

Altflächendatei
(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)

An wen muss ich mich wenden?

Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt der Regierungspräsidien Auskünfte aus der Altflächendatei erhalten.

Um die zuständige Stelle für Ihren Ort zu finden, geben sie bitte im oberen Ortssuchfeld den Namen der Gemeinde an, in der sich das betreffende Grundstück befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage möglichst folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks an

  • Stadt / Gemeinde,
  • Stadtteil / Ortsteil,
  • Straße und Hausnummer.

Hilfreich sind auch:

  • Flur / Flurstücksbezeichnung,
  • Lageplan (Ausschnitt aus einer topografischen Karte mit Kennzeichnung der Fläche).

Welche Gebühren fallen an?

 Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Bitte geben Sie daher die Rechnungsadresse an.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

23.05.2017
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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