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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Hochwasser / Hochwasserschutz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Limburg-Weilburg

Merkblatt Genehmigung Antragsunterlagen
Orientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)

Merkblatt Genehmigung Antragsunterlagen__1
Orientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)

Merkblatt Wasserentnahme Antragsunterlagen
Orientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Erlaubnis nach § 71 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) für die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer

An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete

Hochwasser / Überschwemmungsgebiete
(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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