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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Hilfe bei Gewalt gegen Frauen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Frauenhäuser gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, unbürokratische, schnelle Hilfe. Auch die mitbetroffenen Kinder werden versorgt. Frauenhäuser bieten Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung, z. B. sind sie dabei behilflich, eine gerichtsfeste Dokumentation körperlicher Folgen der Misshandlung ärztlich attestieren zu lassen. Sie informieren über die verschiedenen Formen von Hilfen, sei es von öffentlichen Ämtern, Gerichten, der Polizei, oder auch anderen spezialisierten Beratungsstellen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen des Landes Hessen und der Kommunen finanziell unterstützt.

Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

An wen muss ich mich wenden?

Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Informationen und Adressen von Frauenhäusern und spezialisierten Anlaufstellen für Beratung finden Sie im Familienatlas unter „Ansprechpartner“.

Das kostenlos erreichbare Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ kann rund-um-die-Uhr helfen, geeignete Hilfen bundesweit zu finden: 08000 116 016 (auch online-Beratung: www.hilfetelefon.de). Bei Bedarf kann eine Dolmetscherin innerhalb einer Minute hinzugeschaltet werden (17 Sprachen).

Darüber hinaus kann jede Polizeidienststelle einer Gewaltbetroffenen mit akutem Bedarf rund-um-die-Uhr helfen, ein Frauenhaus zu erreichen.

Frauenhaus-Suche

Anlaufstellen für Beratung und Kooperation in Hessen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Das Hilfetelefon - online-Beratung
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)

Das Hilfetelefon - Beratung in 18 Sprachen
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)

Frauenhäuser in Hessen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,

  • Geburts- und Heiratsurkunden,

  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,

  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,

  • Sorgerechtsentscheide,

  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

  • Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 (BGBI. I S. 3513); Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz

  • Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf Leben u. a.)

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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