Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Wenn der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen möchte, kann das Jugendamt als Beistand sich um eine Anerkennung bemühen und das Kind im gerichtlichen Verfahren vertreten.
Beratung, Unterstützung, Beistandschaft:
Die Beistandschaft kann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen Antrag beantragt werden. Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
Eine persönliche Vorsprache ist sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30 bis 60 Minuten dauert.
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Antragsberechtigt ist:
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.
Beratung und Unterstützung erhält ein Kind (und der Elternteil bei dem es lebt) bei der Beistandschaft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Nach einer persönlichen Beratung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel umgehend. Die Dauer kann in Einzelfällen variieren.
Die Beistandschaft endet – unter anderem – auf schriftliche Erklärung des den Antrag stellenden Elternteils. Das Sorgerecht des den Antrag stellenden Elternteils wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
HMSI
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download