Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der
• die Teilhabe am Arbeitsleben,
• an Bildung
• die soziale Teilhabe,
• die schulische Ausbildung oder
• die Erziehung von Menschen mit Behinderungen
im Vordergrund stehen?
Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.
Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen
• das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
• das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
• der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.
Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.
Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden
Beratung zur Wahl der richtigen Pflegeeinrichtung erhalten Sie beim Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt sowie bei den Pflegestützpunkten.
Informationen gibt es aber auch bei Ihrer Pflegekasse. Sie ist nach § 7a SGB XI zu einer umfassenden Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen verpflichtet.
Den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie über den nachfolgend genannten Link in Erfahrung bringen: Pflegestützpunkt
Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften gegliedert.
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.
Sachbearbeiter | Zuständigkeiten |
Beatrix Gläser | Bad Camberg Mengerskirchen Runkel Selters Villmar Waldbrunn |
Annika Türk | Limburg |
Birgit Geis | Beselich Brechen Dornburg Elbtal Elz Hadamar |
Beate Weber | Hünfelden Löhnberg Weilburg, Weinbach Weilmünster Einrichtungen außerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg |
Pia Winterwerber | Interne Assistenz |
oder
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Die Antragstellung ist kostenlos.
Keine
Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Informationen zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie durch die für Sie zuständige Pflegekasse.
Weitergehende Informationen finden Sie im Beratungs- und Informationsportal: "Pflege in Hessen"
Pflege in Hessen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
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Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download