Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Schlachtvieh: Aktuelle Preisnotierung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anlieferern und Abnehmern, was die Marktübersicht sehr erschwert. Um dennoch eine Markttransparenz zu gewährleisten, gibt es das Instrument der amtlichen Preisnotierung.

Das Regierungspräsidium Gießen ermittelt anhand der  von den Schlachtbetrieben vorgelegten Preismeldungen die Preisspannen der jeweiligen Kategorien und Handelsklassen für die vorangegangene Woche von Montag bis Sonntag. Diese werden dann zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als amtliche Preisnotierung veröffentlicht.

Gemeldet werden für die vorangegangenen Woche:

  • Die geschlachtete Gesamtmenge nach Stückzahl und Schlachtgewicht und
  • die mit den Schlachtgewichten gewogenen Durchschnitte der Auszahlungspreise pro Kilogramm (Dies ist der an den Lieferanten frei Eingang Schlachtstätte zu zahlende Preis ohne Umsatzsteuer).

in folgender Unterteilung:

  • bei Rindern nach den gesetzlichen Kategorien und Handelsklassen für Rinderschlachtkörper,
  • bei Schweinen nach den gesetzlichen Handelsklassen für Schweineschlachtkörper und
  • bei Schafen nach den gesetzlichen Kategorien für Schafschlachtkörper.

Die Meldpflicht gilt grundsätzlich für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen.

Ausnahme: Betriebe, die wöchentlich durchschnittlich nicht mehr als 200 Schweine oder 75 Rinder oder 75 Schafe schlachten. Die durchschnittliche wöchentliche Schlachtzahl wird auf der Grundlage der im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geschlachteten Menge errechnet.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Preismeldung ist flächendeckend für Hessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldungen sind wöchentlich bis spätestens dienstags, 10:00 Uhr, elektronisch oder per Fax nach vorgeschriebenem Muster dem Regierungspräsidium Gießen, Dez. 51.3, zu erstatten.

Hinweis: Der Inhaber des Schlachtbetriebs ist verpflichtet, die Unterlagen über die Preismeldungen 2 Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das jeweilige Tier geschlachtet worden ist.

Was sollte ich noch wissen?

Das Regierungspräsidium Gießen erstellt auf der Grundlage der eingegangenen Meldungen den „Wochenbericht über die Preisfeststellung von Schlachtkörpern“ und übersendet ihn der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Bundesanstalt fasst die aus den Bundesländern eingegangenen Meldungen zusammen und gibt das Ergebnis im Internet unter www.bmelv-statistik.de bekannt.

Die Amtliche Preisfeststellung der Schlachtviehpreise für Hessen finden Sie auf den Internetseiten des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) unter Landwirtschaft/Markt & Management/Erzeugnisse der Tierproduktion. Außerdem wird die Amtliche Preisfestellung für Hessen in verschiedenenen Fachzeitschriften und Internetportalen veröffentlicht.

Fachstatistiken: Preise Fleisch
(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

04.04.2013
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download