Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anlieferern und Abnehmern, was die Marktübersicht sehr erschwert. Um dennoch eine Markttransparenz zu gewährleisten, gibt es das Instrument der amtlichen Preisnotierung.
Das Regierungspräsidium Gießen ermittelt anhand der von den Schlachtbetrieben vorgelegten Preismeldungen die Preisspannen der jeweiligen Kategorien und Handelsklassen für die vorangegangene Woche von Montag bis Sonntag. Diese werden dann zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als amtliche Preisnotierung veröffentlicht.
Gemeldet werden für die vorangegangenen Woche:
in folgender Unterteilung:
Die Meldpflicht gilt grundsätzlich für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen.
Ausnahme: Betriebe, die wöchentlich durchschnittlich nicht mehr als 200 Schweine oder 75 Rinder oder 75 Schafe schlachten. Die durchschnittliche wöchentliche Schlachtzahl wird auf der Grundlage der im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr geschlachteten Menge errechnet.
Für die Preismeldung ist flächendeckend für Hessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig.
Keine.
Die Meldungen sind wöchentlich bis spätestens dienstags, 10:00 Uhr, elektronisch oder per Fax nach vorgeschriebenem Muster dem Regierungspräsidium Gießen, Dez. 51.3, zu erstatten.
Hinweis: Der Inhaber des Schlachtbetriebs ist verpflichtet, die Unterlagen über die Preismeldungen 2 Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das jeweilige Tier geschlachtet worden ist.
Das Regierungspräsidium Gießen erstellt auf der Grundlage der eingegangenen Meldungen den „Wochenbericht über die Preisfeststellung von Schlachtkörpern“ und übersendet ihn der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Die Bundesanstalt fasst die aus den Bundesländern eingegangenen Meldungen zusammen und gibt das Ergebnis im Internet unter www.bmelv-statistik.de bekannt.
Die Amtliche Preisfeststellung der Schlachtviehpreise für Hessen finden Sie auf den Internetseiten des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) unter Landwirtschaft/Markt & Management/Erzeugnisse der Tierproduktion. Außerdem wird die Amtliche Preisfestellung für Hessen in verschiedenenen Fachzeitschriften und Internetportalen veröffentlicht.
Fachstatistiken: Preise Fleisch
(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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