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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Visum für Studierende beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, müssen Sie vor der Einreise ein Visum für Studierende beantragen. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit kann die Einreise erleichtert sein.

Kein Visum für die Einreise benötigen:

  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA. Bleiben Sie länger als 3 Monate, müssen Sie aber eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb der EU/EWR beantragen.

Alle anderen ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber benötigen bereits vor der Einreise einen Aufenthaltstitel in Form eines nationalen Visums.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der  Seite des Auswärtigen Amtes "Studentenvisum"

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Nationales Visum (Einreise in Deutschland)
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Studentenvisum
(Auswärtiges Amt)

An wen muss ich mich wenden?

Die in Ihrem Heimatstaat zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Onlineseiten.

Voraussetzungen

  • Studium an
    • einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
    • einer vergleichbaren Ausbildungsstätte.
  • Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
  • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
  • Sprachprüfung
  • Auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
  • Studium (Grundstudium. Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
  • Aufbau-, Zusatz-. Ergänzungsstudium oder Promotion
  • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium soweit sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind
  • Finanzierung des Lebensunterhalts
  • Krankenversicherung in Deutschland
  • Sicherstellung der
  • Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass (gültig mindestens für die Dauer des beantragten Visums)
  • 2 aktuelle Passbilder
  • je nach Aufenthaltstitel Nachweise der genannten Voraussetzungen:
    • Bescheinigung über Aufenthaltszweck (z.B. Zulassung zum Studium)
    • Finanzierungsnachweis (z.B. Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
    • Nachweis über die Krankenversicherung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind abhängig von der Art und der Dauer des Aufenthaltstitels.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann länderabhängig unterschiedlich sein. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer rechnen

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen für Ausländer bietet auch die Homepage des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD).

Studieren und Forschen in Deutschland
(Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V.)

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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