Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:

  • Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit
  • Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
  • Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
  • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
  • Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
  • Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.

Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.

Teaser

Befinden Sie sich in sozialen Schwierigkeiten und sind in der Teilnahme am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt? Dann haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfsangebote, die eine Integration ermöglichen.

Verfahrensablauf

Bei der zuständigen Stelle ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur Behörde gehen und dort im Rahmen eines Beratungsgespräches den Antrag ausfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Limburg-Weilburg

Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter sind nach Ortschaften sowie vereinzelt nach Buchstaben gegliedert.

Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Limburg-Weilburg ermitteln.

Sachbearbeiter

Zuständigkeiten

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

N. N.

  • Dornburg 
  • Dietkirchen 
  • Limburg C-F,M,N

Valentina Dejkun

  • Selters
  • Brechen A-J
  • Staffel
  • Linter
  • Limburg S, St, W

Gabi Scholl

  • Ahlbach
  • Limburg B, R
  • Hilfe zur Pflege A-K

Simone Huth

  • Elz
  • Hilfe zur Pflege L-Z

Matthias Cerny

  • Bad Camberg
  • Limburg H-J, O, Ö, Z
  • Ohne festen Wohnsitz

Björn Schmid

  • Elbtal
  • Hünfelden
  • Lindenholzhausen
  • Limburg K-L, Sch

Ursula Kilberg

  • Brechen S-Z
  • Eschhofen
  • Limburg G, P Q, T

Simone Höhler

  • Brechen K-R
  • Hadamar A-H
  • Limburg A

Christian Geis

  • Hadamar Y-Z
  • Limburg U-Y

N. N.

  • Auswärtige Postleitzahlen
  • Essen auf Rädern

N. N.

  • Weinbach
  • Villmar
  • Weilburg A-J

Daniela Tank

  • Runkel
  • Waldbrunn
  • Beselich

N. N.

  • Löhnberg
  • Weilmünster
  • Merenberg
  • Weilburg K-L

N. N.

  • Mengerskirchen
  • Weilburg M-Z

Christine Strauch

  • Besondere Wohnformen – LWV-Fälle - BTHG

Melanie Göbel

  • Besondere Wohnformen – LWV-Fälle - BTHG

Claudia Muth

  • Widerspruchsangelegenheiten

Zuständige Stelle

Ihr örtlich zuständiges Sozialamt.

Für Leistungen in stationären und teilstationären Einrichtungen, betreuten Wohnmöglichkeiten, Fachberatungsstellen sowie Tagesaufenthaltsstätten ist der LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig.

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten hat gemäß §§ 67 bis 69 Sozialgesetzbuch XII jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse beziehungsweise die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Partnerschaftsproblemen und dergleichen deutlich unterscheiden. Schwierige Lebensverhältnisse können beispielsweise sein:

  • Eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
  • Nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse
  • Gewaltgeprägte Lebensumstände
  • Entlassung aus einer geschlossenen Anstalt
  • Vergleichbare nachteilige Lebensumstände

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe) 
  • gültige Ausweisdokumente bzw. Identitätsnachweise
  • Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
  • Geeignete Unterlagen zu den besonderen Lebensverhältnissen. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist Abhängig vom Einzelfall.

Rechtsbehelf

Sind Sie mit dem Bescheid der Behörde nicht einverstanden, können Sie dagegen Rechtsbehelf in Form eines Widerspruchs einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Verwaltungsakt bekannt gegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Hält die Behörde Ihre Einwände für begründet, wird Ihrem Widerspruch abgeholfen. Dies erfolgt, indem der Ausgangsbescheid aufgehoben, geändert oder Ihr gestellter Antrag doch bewilligt wird. Anderenfalls erlässt sie einen Widerspruchsbescheid.

Falls der Widerspruch erfolglos bleibt, können Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben. Auch hierfür gilt die Frist von einem Monat nachdem Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

22.08.2022
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download