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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In Hessen ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.
 
Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (z.B. Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).
 
Die zuständige Behörde, das ist das jeweilige Regierungspräsidium, kann auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Halterin oder der Halter ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist. Ein berechtigtes Interesse kann für die Haltung zum Zwecke der Wissenschaft oder Forschung oder für vergleichbare Zwecke angenommen werden.
 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium

Welche Gebühren fallen an?

Für die Zulassung von Ausnahmen werden Gebühren nach Nr. 546 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.
 

Was sollte ich noch wissen?

Ein Merkblatt sowie die Liste der gefährlichen Wildtiere erhalten Sie unter folgenden Links:
 

Haltung gefährlicher Wildtiere
(Regierungspräsidium Darmstadt)

Private Haltung gefährlicher Wildtiere
(Regierungspräsidium Gießen)

Private Haltung gefährlicher Wildtiere
(Regierungspräsidium Kassel)

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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