Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Das Land verkauft an Private Immobilien, die nicht mehr zur Erfüllung von Landeszwecken benötigt werden und deshalb für das Land entbehrlich sind.
Immobilien, die dem Land aus Erbschaften zufallen, weil keine anderen Erben vorhanden sind oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, werden ebenfalls verkauft.
Andere Gegenstände, die aus Erbschaften dem Land zufallen, wie Geschirr, Schmuck oder auch Kfz werden durch die Hessischen Finanzämter versteigert; außerdem versteigern die Finanzämter auch im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände.
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen ist für Grundstücksveräußerungen zuständig, soweit es sich nicht um Forstliegenschaften handelt, für die der Landesbetrieb Hessen-Forst zuständig ist oder um Domänengrundstücke, die von der Hessischen Landgesellschaft verwaltet und veräußert werden.
Versteigerungen der Finanzämter erfolgen zunehmend auf elektronischem Weg im virtuellen Auktionshaus "Zoll-Auktion".
Im Übrigen finden Sie Ansprechpartnerinnen und -partner unter den nachfolgenden Internetadressen:
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Hessische Landgesellschaft mbH
Zoll-Auktion
Das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden
Hessisches Ministerium der Finanzen
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download