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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Übersetzung Handelsregisterauszug


Sachkundenachweis


Betriebsplan


Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde


Formloser Antrag


EU Betriebsspiegel plus Beiblatt Fleisch


Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Welche Gebühren fallen an?

Es gilt die

  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
  • Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Tierschlachtungs- und Zurichtungserlaubnis

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download