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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln (Versandapotheke) Erlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Versandhandel von Arzneimitteln
(Regierungspräsidiums Darmstadt)

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Voraussetzungen

  • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
  • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
  • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein
  • Näheres: siehe Antragsformular

Hinweis: Alle Arzneimittelhändler, die einen Webshop betreiben, sind in einem zentralen Register beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information – DIMDI einzutragen.

Registrierte Arzneimittelhändler
(Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information - DIMDI)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag (Formular)
  • Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 150,00 Euro

Anträge / Formulare

Das Antragsformular finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter „Apotheken“

Was sollte ich noch wissen?

Das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das DIMDI ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Homepage des DIMDI  einsehen.

Versandapothekenregister
(Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information – DIMDI)

Rechtlicher Hintergrund

Bemerkungen

EU-Sicherheitslogo

Das EU-Sicherheitslogo finden Sie auf Webseiten von Internet-Arzneimittelhändlern, die im Versandhandels-Register erfasst sind.

Für sich allein besitzt es noch keine Aussagekraft. Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:

Fachlich freigegeben durch

Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben am

25.10.2016
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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