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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Sachverständige für Schäden an Gebäuden, öffentliche Bestellung und Vereidigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den 3 Bereichen

  • Schäden an Gebäuden
  • Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • bautechnischer Brand- und Explosionsschutz

Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sind, sowie ihre besondere fachliche Qualifikation auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
 

An wen muss ich mich wenden?

An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Nachzuweisen ist eine vorausgegangene mehrjährige berufliche Erfahrung in dem Sachgebiet, in dem der Antragsteller öffentlich bestellt und vereidigt werden will. Gutachten oder gleichwertige fachliche Ausarbeitungen, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen, sind vorzulegen. Der eigentliche Sachkundenachweis findet in der Regel anhand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung statt. Beizubringen sind folgende Unterlagen:

  • Antrag
  • Liste der Gutachten
  • 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung
  • Lebenslauf / Beruflicher Werdegang
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • 2 Passfotos
  • Anschriften zweier Referenzpersonen
     

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des mehrstufigen Verfahrens und sind in einer eigenen Kostenordnung niedergelegt.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download