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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Pflegebedürftige unter 60-jährige Menschen in einem Wohnpflegeheim
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wohnpflegeheime sind Einrichtungen für erwachsene Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen sehr hohen Pflegebedarf haben und deshalb nicht mehr zu Hause wohnen können. Es werden sowohl Angebote zur Alltagsgestaltung, sowie zur Tagesstruktur unterbreitet als auch die notwendige pflegerische Versorgung sichergestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII

Was sollte ich noch wissen?

Alternativen zur Vermeidung einer stationärer Betreuung können Betreutes Wohnen oder die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste sein. 
 

Wohnen in einer besonderen Wohnform
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)

Bemerkungen

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Teilhabe und Pflege im Wohnpflegeheim".

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download