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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Tagesförderstätte
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Tagesförderstätten, die in der Regel Werkstätten für behinderte Menschen angegliedert sind, bieten Menschen mit einer geistigen oder einer Mehrfachbehinderung tagsüber eine individuelle Unterstützung zur Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten in allen Lebensbereichen durch professionelle Fachkräfte an, um ihre Selbständigkeit im Rahmen einer sinnvollen Gestaltung des Tagesablaufes zu erhalten und weiter zu fördern.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen

  • Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
     
  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 -60 SGB XII

Was sollte ich noch wissen?

Bei positiver Entwicklung des Menschen mit Behinderung besteht die Möglichkeit, in die Arbeits- und Betreuungsangebote der angegliederten Werkstatt für behinderte Menschen zu wechseln.

Bemerkungen

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Tagesförderstätten".

Landeswohlfahrtsverband Hessen
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)

Tagesförderstätten
(Landeswohlfahrtverband Hessen)

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Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

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