Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
„Rund um die Uhr“ Betreuung für Menschen, die pflegebedürftig sind und ständig eine umfassende pflegerische Betreuung und Förderung und ggf. Beaufsichtigung benötigen, die in einer Wohnung auch mit professioneller Unterstützung nicht gewährleistet werden kann.
Hinweis:
Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist das Sozialamt vor Ort zuständig
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
Für unter 60-jährige Menschen stehen geeignete Alternativen in Wohnpflegeheimen, Wohnheimen für Menschen mit wesentlicher Behinderung zur Verfügung, sofern eine Betreuung in der Wohnung mit professioneller Unterstützung nicht möglich sein sollte.
Leistungen der Pflegeversicherung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Versorgung Schwerstbehinderter in Wohnpflegeheimen
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Teilhabe und Pflege im Wohnpflegeheim".
Teilhabe und Pflege im Wohnpflegeheim
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Landeswohlfahrtsverband Hessen
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
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Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download