Logo der Gemeinde Dornburg

Hier können Sie online Anträge stellen / Meldungen machen.

Wählen Sie Ihr Anliegen aus:

Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Gesundheitsfachberufe - Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) aufgrund einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf zuständig. Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat oder zumindest der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll. Für diese zuständigkeitsbegründenden Tatsachen werden glaubhafte Nachweise benötigt.

Zu den Gesundheitsfachberufen, für die beim Regierungspräsidium Darmstadt die staatliche Anerkennung beantragt werden kann, zählen folgende Berufe:

  • Altenpfleger/in
  • Altenpflegehelfer/in
  • Desinfektor/in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Gesundheitsaufseher/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (Krankenschwester/Krankenpfleger)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenkrankenpfleger/in
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Logopädin/ Logopäde
  • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Medizinische/r Dokumentar/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäter/in
  • Orthoptist/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologin/ Podologe

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In jedem Fall sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag
  • Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Hauptwohnsitz in Hessen oder Nachweise, dass der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll.
  • standesamtliches Dokument über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (z.B. Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch), ggf. mit deutscher Übersetzung
  • Ausweisdokument (z.B. Personalausweises oder Reisepasses)
  • Lebenslauf in deutscher Sprache mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung und bisherige Tätigkeiten
  • Ausbildungsnachweis über die abgeschlossene Ausbildung in der Landessprache und in deutscher Übersetzung
  • Sprachzertifikat zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Bei Ausbildungen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes absolviert wurden, ist darüber hinaus immer folgender Nachweis vorzulegen:

Nachweis der Ausbildungsstätte über den Inhalt und Umfang der dort absolvierten Berufsausbildung (Art und Umfang (Stunden) der Unterrichtsfächer, Art und Umfang der praktischen Ausbildung) in der Landessprache und in deutscher Übersetzung

Je nach Beruf oder Herkunftsland sind darüber hinaus weitere Nachweise erforderlich. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt:

Welche Gebühren fallen an?

200,00 Euro für die Erlaubniserteilung (Ausnahmen: siehe Links "Weitere Informationen und Formulare" unter dem Punkt "Welche Unterlagen werden benötigt?")

Ggf. können weitere Kosten hinzukommen, sofern die staatliche Anerkennung nicht direkt erteilt werden kann, sondern eine Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung oder eine Anpassungsmaßnahme erforderlich ist. Diese Kosten werden direkt von den Schulen, die die Prüfungen durchführen erhoben und variieren je nach Umfang der Prüfung.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.08.2019
Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download