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Landwirtschaft

Hessenfinder

Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

Bezeichnung:
Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit der Insolvenzrechtsreform 1999 wurde Verbrauchern und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet, in einem speziellen Verbraucherinsolvenzverfahren Restschuldbefreiung zu erlangen. Das Verfahren ist vorrangig darauf ausgerichtet, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zwischen Schuldnern und Gläubigern zu fördern.

Soll ein formelles Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden, hat der Schuldner zunächst durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen, dass eine solche außergerichtliche Einigung erfolglos versucht worden ist. Die Bescheinigung muss von einer "geeigneten Person oder Stelle" ausgestellt werden. Die Feststellung der geeigneten Personen ist dabei den Insolvenzgerichten überlassen worden. Für die Anerkennung als "geeignete Stelle" sind in Hessen die Regierungspräsidien jeweils für ihre Bezirke zuständig.
 

Die wesentlichen Anerkennungsvoraussetzungen sind:

  • Leitung der Stelle durch eine zuverlässige Person
  • Dauerhafter Betrieb der Stelle mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Darlegung des Finanzierungskonzeptes und Offenlegung der Finanzquellen)
  • Beschäftigung mindestens einer Person mit entsprechender Erfahrung in der Schuldnerberatung (mindestens 2 Jährige Tätigkeit als Berater/Beraterin in der Schuldnerberatung)
  • Sicherstellung der erforderlichen Rechtsberatung (soweit notwendig, durch Vertrag mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin)
  • Vorhaltung zeitgemäßer technischer, organisatorischer und räumlicher Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Schuldnerberatung und die Gewährleistung des Datenschutzes
  • Kein gewerblicher Betrieb von Kredit-, Finanz- oder Finanzvermittlungsdiensten
     

An wen muss ich mich wenden?

An das für den Sitz der Stelle zuständige Regierungspräsidium.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Anerkennung als geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO mit Anlagen)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Darstellung der Organisation der Rechtsberatung der Schuldnerberatungsstelle
  • Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse zum Nachweis der mindestens 2 Jährigen praktischen Erfahrung als Berater in der Schuldnerberatung für jede Mitarbeiterin/jeden Mitarbeiter
  • Darstellung des Konzeptes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bzw. der dauerhaften Finanzierungskonzeption der Schuldnerberatungsstelle 

Welche Fristen muss ich beachten?

Hat die zuständige Behörde nicht innerhalb von 3 Monaten über den Antrag entschieden, gilt die Anerkennung als erteilt. Die Frist kann um einen Monat verlängert werden.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Aktuell gewählt: Dornburg (6559..)

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?

Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de

Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download