Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Eine europäische Rechtsanwältin bzw. ein europäischer Rechtsanwalt, der eine mindestens
3-jährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts, einschließlich des Gemeinschaftsrechts nachweist, kann zur deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen werden und die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt“ tragen. Die genauen Voraussetzungen sind in §§ 11 ff. des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) festgelegt. Gemäß § 12 EuRAG muss der Antragsteller Anzahl und Art der von ihm bearbeiteten Rechtssachen und die Dauer seiner Tätigkeit anhand von Falllisten nachweisen.
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer
Antragsformular und Fragebogen der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
(Rechtsanwaltskammer Frankfurt)
Antragsformulare der Rechtsanwaltskammer Kassel
(Rechtsanwaltskammer Kassel)
Die Kosten des Verfahrens betragen:
Hessisches Ministerium der Justiz
Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen? Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen? Und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?
Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
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Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download