Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Die Wasserbehörden überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Gewässer sowie die Einhaltung und Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen. Daraus ergeben sich für die Wasserbehörden unter anderem folgende Aufgaben:
Merkblatt Grundwasser Anzeigeunterlagen
Merkblatt für anzeigepflichtige private Grundwassernutzungen nach § 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 29 Hessisches Wassergesetz (HWG)
Merkblatt Genehmigung Antragsunterlagen
Orientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
Merkblatt Genehmigung Antragsunterlagen__1
Orientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Genehmigung nach § 14 des Hessischen Wassergesetzes (HWG)
Merkblatt Wasserentnahme Antragsunterlagen
Orientierungshilfe zur Erstellung von Antragsunterlagen für eine Erlaubnis nach § 71 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) für die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer
Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der WasserZustVO aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.
Die Bemessung der Gebühren richtet sich nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz - HVwKostG - in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- VwKostO-MUELV -.
Wasserbehörden in Hessen
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
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Kein Problem: Diese und viele weitere Anliegen, für die Sie bisher verschiedene Behörden aufsuchen mussten, können Sie nun online, rund um die Uhr und im Eiltempo über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) bequem von zu Hause oder Ihrem Büro aus abwickeln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eah.hessen.de
Hier können Sie den Flyer des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen herunterladen: Info-Flyer Download