Der Hessen-Finder ist ein Service des Landes Hessen in Kooperation mit den Hessischen Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Der Integrationskurs vermittelt:
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:
Integrationskurse werden als Vollzeit- und Teilzeitkurse durchgeführt.
Vor der Teilnahme am Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser ist Ihrer Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich beim einem Integrationskursträger anmelden.
Wenn Sie freiwillig am Integrationskurs teilnehmen wollen, müssen Sie die Teilnahme zunächst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Anschließend erhalten Sie den Berechtigungsschein.
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise als Familienangehörige zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt sind, erhalten Sie den Berechtigungsschein durch das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Sie können Ihre Teilnahme am Integrationskurs online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen:
Online:
per Post:
Sie können die Teilnahme am Integrationskurs beantragen:
Weitere Voraussetzungen:
und
Wenn Sie nicht unter die oben genannten Gruppen fallen, können Sie die Teilnahme am Integrationskurs beantragen, wenn Sie
Die Zulassung ist in diesem Fall möglich, solange Kursplätze verfügbar sind.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie ebenfalls die Teilnahme an einem Integrationskurs beantragen, wenn Sie
Sie können bereits während eines laufenden Asylverfahrens zum Integrationskurs zugelassen werden, wenn Sie
Sie können zur Kursteilnahme ferner zugelassen werden,
Hinweis: Eine Zulassung ist nicht möglich:
Hinweis: Sie können eine Kostenbeitragsbefreiung beantragen.
Wenn Sie keine Kostenbefreiung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Erstattung von 50 Prozent Ihres geleisteten Kostenbeitrags beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Teilnahmeberechtigung die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachweisen: Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ) und des Tests "Leben in Deutschland".
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Integrationskurses stellen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen:
Integrationskurse – Was ist das?
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Suche nach Integrationskursen vor Ort
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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